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Ärztliche Praxisgemeinschaft als Mitunternehmerschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 131 Heft 4 v. 1.4.1986

UStG § 2 Abs 1

EStG § 22 Abs 1 Z 3

Eine in Form einer Innengesellschaft (GesnbR) geführte ärztliche Praxisgemeinschaft ist umsatzsteuerlich nicht als Steuersubjekt anzusehen. Einkommensteuerlich kann eine Mitunternehmerschaft vorliegen, wenn die Gesellschafter am Betriebserfolg und an den stillen Reserven sowie am Firmenwert beteiligt sind.

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