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Anfechtbare Rechtshandlung iSd IESG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 120 Heft 4 v. 1.4.1986

IESG § 1 Abs 3 Z 1

Eine anfechtbare Rechtshandlung iSd § 1 Abs 3 Z 1 IESG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von der Absicht des Arbeitgebers, durch eine Vereinbarung, aus der Ansprüche iSd § 1 Abs 2 IESG resultieren, den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu belasten, wußte oder wissen mußte.

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