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Nachträgliche Ausschüttung eines als Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres eingegangenen Gewinns

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 99 Heft 3 v. 1.3.1986

KStG § 22

1. Es widerspricht nicht dem handelsrechtlichen Erfordernis nach einem zutreffenden Vermögensausweis, wenn zwischen dem Ende des Wirtschaftsjahres, dessen Reingewinn ausgeschüttet wird, und dem Gewinnverteilungsbeschluß ein längerer Zeitraum liegt.

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