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Persönlich haftender Gesellschafter stets Mitunternehmer

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 98 Heft 3 v. 1.3.1986

EStG § 23

Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist auch dann Mitunternehmer, wenn er keine Kapitaleinlage erbracht hat und im Innenverhältnis (zu dem Kommanditisten) wie ein Angestellter behandelt und von der Haftung freigestellt wird.

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