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Keine „Dienstwohnung“ für die in der RA-Kanzlei angestellten Kinder des RA

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 96 Heft 3 v. 1.3.1986

EStG § 4 Abs 1

In Wien erfordern weder die Besonderheiten einer RA-Kanzlei noch die Ausübung der Rechtsanwaltschaft, daß der RA seinen Dienstnehmern - um zB solche überhaupt zu bekommen oder wegen der Notwendigkeit, sich ihrer Dienstleistungen nahezu jederzeit bedienen zu können - für die Dauer des Dienstverhältnisses eine Wohnung zur Verfügung stellt.

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