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GrEStG: Keine Abzinsung des gestundeten Kaufpreises - keine GrESt von Stundungszinsen?

SteuerrechtRdW 1986, 92 Heft 3 v. 1.3.1986

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist der Nennbetrag des Kaufpreises für die Festsetzung der GrESt auch dann maßgeblich, wenn der Kaufpreis langfristig gestundet wird. Eine Abzinsung nach § 14 Abs 3 BewG ist nicht vorzunehmen (zuletzt E 31. 1. 1985, 82/16/0076).

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