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Betriebsratskündigung bei Ausgleich

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 90 Heft 3 v. 1.3.1986

ArbVG § 120 Abs 1

AO: § 20 c Abs 2

§ 120 Abs 1 1. Satz ArbVG wird durch § 20 c Abs 2 AO nicht berührt und es bedarf daher auch in diesem Fall die Kündigung des Betriebsratsmitglieds der vorherigen Zustimmung des Einigungsamtes.

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