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Zur Problematik der „Aussetzungsverträge“

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1986, 85 Heft 3 v. 1.3.1986

Bereits mit Erk v 29. 11. 1984, 83/08/0083 (s RdW 1985, 115), hat der VwGH folgende Grundsätze vorgegeben:

Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gem § 12 Abs 1 AlVG ist im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen: Nur die „echte“ Unterbrechung (Auflösung) begründet Arbeitslosigkeit, nicht bloße „Karenzierung“.

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