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Inhaltliche Anforderungen an die Anzeige des Mieters nach § 10 MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 77 Heft 3 v. 1.3.1986

MRG § 10

Zur Erhaltung des Anspruchs des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz der nützlichen Aufwendungen nach § 10 MRG genügt es, wenn er fristgerecht bestimmte, während der Mietdauer getätigte Aufwendungen ersetzt verlangt und den dafür beanspruchten Geldbetrag nennt. Angaben über Zeitpunkt und Kosten der Aufwendungen sind nicht erforderlich.

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