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ÖIAG: Politischer Einfluß und konzernrechtliche Herrschaft

WirtschaftsrechtGünter H. RothRdW 1986, 67 Heft 3 v. 1.3.1986

1. Als Reaktion auf die jüngste Krise der verstaatlichten Industrie wurde vor kurzem vom Parlament eine Totalreform des ÖIGG beschlossen1)1)Der Stellungnahme liegt der Entwurf des BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, GZ 510.030/13-V/1/86, zugrunde.. Die „Österreichische Industrie-Verwaltungs-AG“ wird zur „Österreichischen Industrie-Holding AG“ umfirmiert und gibt als solche dann auch dem neuen Gesetz seinen Namen. Materiell machen zwei Punkte das Herzstück der Reform aus, die - in den Medien vieldiskutierte - Ausschaltung des Parteienproporzes im Aufsichtsrat der ÖIAG und die - in der Öffentlichkeit kaum beachtete - Umgestaltung der „Verstaatlichten“ zum echten Konzern im Rechtssinne mit der ÖIAG als de iure leitungsbefugter Konzernspitze2)2)Der mitbestimmungsrechtliche Aspekt (Ausschaltung des § 110 AVG), der zunehmend ins politische Kreuzfeuer zu geraten scheint, ist ein Thema für sich und soll hier außer Betracht bleiben..

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