EStG §§ 4 Abs 4, 20
Eine bloße Mitwirkung der Ehegattin im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht liegt dann nicht mehr vor, wenn der Arzt auch außerhalb der Ordinationszeiten auf die Unterstützung eines Arbeitnehmers angewiesen ist und - stünde ihm nicht die Ehegattin zur Seite - einen fremden Arbeitnehmer beschäftigen müßte.