Mit Erl 8. 1. 1986, AÖF 35, hat das BMF die Änderungen durch das AbgÄG 1985 näher erläutert und zur steuerlichen Behandlung der Sterbegelder (§ 3 Z 3 EStG), zu den befreiten Leistungen nach dem InvalideneinstellungsG (§ 3 Z 4 EStG), zu der steuerlichen Berücksichtigung der Gewerkschaftsbeiträge etc und zum Abzug der Genußscheine und jungen Aktien als Sonderausgaben Stellung genommen.