Berücksichtigung der Delkredere-Versicherung bei der Forderungsbewertung
Delkredere-Versicherungen (Warenkreditversicherungen) werden abgeschlossen, um sich gegen das Risiko des Forderungsausfalls abzusichern. Wird die Forderung zweifelhaft, so ist damit grundsätzlich die Voraussetzung einer Wertberichtigung gegeben. Die Inanspruchnahme der Versicherung setzt jedoch den tatsächlichen Forderungsausfall voraus. Die Einzelbewertung einerseits, die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung und die Aktivierung der Forderung gegen die Versicherung andererseits lassen es vielfach berechtigt erscheinen, den Forderungsausfall unabhängig vom Versicherungsanspruch bilanzmäßig zu berücksichtigen. Knüppe verlangt dagegen eine Saldierung, weil die Wertberichtigung und der Versicherungsanspruch vom Eintritt desselben Ereignisses abhängen und damit eine Bewertungseinheit bilden (Der Betrieb, 1985, 2361).