BRWO § 24 Abs 6
Nachdem einem Umschlag, der keine Stimme enthält, kein Wählerwille entnommen werden kann, kann ein solcher nur den ungültig abgegebenen Stimmen zugezählt werden.
EA Graz 12. 11. 1985, Re 46/85
BRWO § 24 Abs 6
Nachdem einem Umschlag, der keine Stimme enthält, kein Wählerwille entnommen werden kann, kann ein solcher nur den ungültig abgegebenen Stimmen zugezählt werden.
EA Graz 12. 11. 1985, Re 46/85