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Abfertigung bei einvernehmlicher Auflösung an Stelle von Selbstkündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 52 Heft 2 v. 1.2.1986

AngG § 23

ABGB § 916

Wird eine Vereinbarung über die einvernebmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer nur zum Schein geschlossen, um eine Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer zu verschleiern, so gebührt keine Abfertigung.

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