Im Zuge der Zivilverfahrens-Novelle 1986 (BGBl 1986/71) wurde auch eine Reihe von Regelungen getroffen, durch welche die für Lohn-(Gehalts-)Exekutionen geltenden Vorschriften ab 1. 9. 1986 geändert bzw ergänzt werden. Im einzelnen geht es dabei insb um die Auskunftspflicht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger über den Arbeitgeber eines Schuldners, eine finanzielle Entschädigung für den Aufwand der Arbeitgeber als Drittschuldner sowie eine Klarstellung bezüglich der Pfändung von Sonderzahlungen.