vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Rückwirkung des § 16 a MRG

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1986, 37 Heft 2 v. 1.2.1986

In Anbetracht der bereits anhängigen aber auch der zu erwartenden Prozesse, in denen Mieter, gestützt auf den durch die MRG-Nov 1985, BGBl 1985/559 eingeführten § 16 a MRG, die Rückzahlung der auf Grund einer Mietzinsanpassungsklausel „freiwillig“ oder nach einem verlorenen Gerichtsverfahren gezahlten Mietzinserhöhung verlangen, erhebt sich die Frage, ob nach § 16 a MRG auch vor dem Inkrafttreten der MRG-Nov am 1. 1. 1986 gezahlte Mietzinse zurückverlangt werden können. Eine nähere Prüfung dieser Frage zeigt, daß dies nicht zutrifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!