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Werbedamen selbständig oder unselbständig tätig?

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 29 Heft 1 v. 1.1.1986

EStG §§ 23, 25

Werbedamen, die von ihren Auftraggebern von Fall zu Fall für jeweils kurzfristige Werbeaktionen beschäftigt werden, können selbständig tätig sein.

BFH 14. 6. 1985, VI R 150-152/82

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