Ziel der mit 1. 1. 1986 in Kraft getretenen Novelle zum Invalideneinstellungsgesetz (BGBl 1985/567)ist vor allem die Sicherstellung der Förderungsmaßnahmen für Behinderte im Rahmen des Gesetzes und der hiezu erforderlichen Mittel. Schwerpunkte der Novelle sind eine kräftige Anhebung der Ausgleichstaxe sowie eine Verringerung der Prämie für Dienstgeber, die Aufträge an Behindertenwerkstätten vergeben, und zwar zugunsten jener Dienstgeber, die über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Behinderte beschäftigen.