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Literatur und Information

SteuerrechtRdW 1986, 385 Heft 12 v. 1.12.1986

Steuerfreie Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an Gewinnen einer Personengesellschaft

Wird einer gemeinnützigen Körperschaft eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) vererbt, wird die gemeinnützige Körperschaft ertragsteuerlich zum Mitunternehmer: Die Einkünfte aus der Beteiligung sind steuerpflichtig, denn die Beteiligung an der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

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