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Witwerpension neuerlich verfassungswidrig?

ArbeitsrechtRichard FruhwürthRdW 1986, 376 Heft 12 v. 1.12.1986

Der VfGH hat in einem Erk aus dem Jahr 1980 die Regelung der Witwerpension als verfassungswidrig aufgehoben1)1)Vgl Erk 26. 6. 1980, G 6, 25, 54/79, ZAS 1980, 220 ff, und Tomandl, Bemerkungen zum Witwerpensions-Erkenntnis des VfGH, ZAS 1980, 203 ff; Rebhahn, Gleichheitssatz und Witwerpension, öRdA 1981, 111 ff.. § 259 Abs 1 ASVG (§ 78 GSPVG, § 74 Abs 1 B-PVG) normierte unterschiedliche Voraussetzungen für die Ansprüche auf Witwerpension und jene auf Witwenpension, die nach Meinung des VfGH sachlich nicht gerechtfertigt waren und somit einen Verstoß gegen den auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz darstellten.

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