vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsstellung des Treugebers bei Kreditkonsortium - Schutzzweck des § 1 Abs 4 KWG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 366 Heft 12 v. 1.12.1986

ABGB §§ 1002, 1392

KWG §§ 1 Abs 4, 19 Abs 4

Beim Kreditkonsortium wird dann Treuhand angenommen, wenn einer der Beteiligten im Außenverhältnis dazu bestimmt ist, das Rechtsverhältnis im eigenen Namen zu begründen und die sich daraus ergebenden Rechte geltend zu machen; auch hier erwirbt der Treugeber gegenüber dem Geschäftspartner des Treuhänders keinerlei Rechte und auch im Rechtsstreit mit dem Dritten ist nur der Treuhänder aktiv und passiv legitimiert. Die Offenlegung der Treuhand bewirkt keine Änderung der Rechtslage. Zur Übertragung der Rechte des Treuhänders auf den Treugeber bedarf es jeweils eines entsprechenden Rechtsgeschäftes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!