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Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 349 Heft 11 v. 1.11.1986

DHG § 2

Fährt ein PKW-Lenker im Ortsgebiet bei nasser Fahrbahn und Vorhandensein wassergefüllter Spurrillen (Aquaplaninggefahr) mit 105 km/h, so hat er grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

OGH 13. 5. 1986, 4 Ob 65/85

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