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Arbeitsvertrag und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 349 Heft 11 v. 1.11.1986

ABGB § 1151 ff

Es liegt ein Gesellschaftsvertrag bürgerlichen Rechts vor, wenn die unternehmerischen Funktionen von zwei grundsätzlich gleichberechtigten Partnern gemeinsam ausgeübt werden.

OGH 3. 6. 1986, 14 Ob 79/86 (LGZR Graz 10. 12. 1985, 2 Cg 71/85; ArbG Hartberg 25. 7. 1985, Cr 13/85)

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