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Zur Zulässigkeit von Verfalls- und Verjährungsklauseln im Arbeitsrecht

ArbeitsrechtWalter J. PfeilRdW 1986, 343 Heft 11 v. 1.11.1986

I. Einleitung

Der Untergang von Ansprüchen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit vom Gläubiger geltend gemacht werden, ist kein spezifisch arbeitsrechtliches Problem. Dennoch spielen derartige Fristen gerade im Arbeitsleben eine große Rolle, da sich insb in Kollektivverträgen (KollV) häufig Regelungen finden, wonach die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten - meist sehr kurzen - Frist zu erfolgen hätte, ansonsten wären die Ansprüche verfallen. In der letzten Zeit hatte sich der OGH mehrfach mit der Frage der Zulässigkeit derartiger Verfalls- (Präklusiv- oder Ausschluß-)Fristen in KollV zu befassen1)1)Vgl die Entscheidungen vom 9. 7. 1985, 4 Ob 78/85 , vom 10. 9. 1985, 4 Ob 102/85 , vom 1. 10. 1985, 4 Ob 113/85 und vom 15. 10. 1985, 4 Ob 110/84 .. Dieser Umstand soll zum Anlaß genommen werden, dem Problem etwas genauer nachzugehen, was umso lohnender erscheint, als die Rechtsprechung keinesfalls widerspruchsfrei ist. Überdies hat die Literatur dieser Frage bisher weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt als ihre praktische Bedeutung eigentlich erwarten ließe2)2)Die einzige ausdrücklich diesem Thema gewidmete Arbeit stammt von Kocevar, DRdA 1977, 222 ff.. Daher erscheint es auch gerechtfertigt, vor einer Untersuchung der speziellen Problematik derartiger Regelungen in KollV, Verjährung und Verfall im Arbeitsrecht ganz allgemein etwas näher zu betrachten.

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