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Kündigung wegen verspäteter Meldung der Dienstverhinderung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 315 Heft 10 v. 1.10.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

Die Kündigung eines Lenkers, der behinderte Kinder von der elterlichen Wohnung zu Schulen, Tagesheimen und Kindergärten transportieren soll, ist gerechtfertigt, wenn dieser ohne die geringste Vorankündigung nicht zum Dienst erscheint und dadurch Fahrten nicht eingehalten werden.

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