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Kündigung älteren Arbeitnehmers nach Ausgleich

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 315 Heft 10 v. 1.10.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b

Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber infolge Eröffnung des Ausgleichsverfahrens Personaleinschränkungen vornehmen muß.

EA Innsbruck 15. 4. 1986, Re 6/86

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