vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Datenschutz: Umfang und Inhalt der Auskunftspflicht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 306 Heft 10 v. 1.10.1986

DSG §§ 3, 25

Bestehen nur geringfügige Abweichungen der verwendeten von den zutreffenden Daten (hier: falsche Namensschreibweise mit Fugen-S im Familiennamen), die eine Identifikation ohne weiteres ermöglichen, ist auch der so unrichtig Bezeichnete Betroffener.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!