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Haftung der GmbH für Verbindlichkeiten vor ihrer Gründung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 305 Heft 10 v. 1.10.1986

GmbHG § 2

ABGB § 863

Die Haftung des vor Eintragung der GmbH in deren Namen Handelnden entfällt nicht schon dann, wenn der Dritte wußte oder wissen mußte, daß die Gesellschaft noch nicht eingetragen war.

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