EStG §§ 25, 26
Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber führt stets dazu, daß es steh beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn handelt (hier: Telefonkostenpauschale für einen Vertreter).
VwGH 16. 1. 1985, 83/3/0227
EStG §§ 25, 26
Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber führt stets dazu, daß es steh beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn handelt (hier: Telefonkostenpauschale für einen Vertreter).
VwGH 16. 1. 1985, 83/3/0227