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Nicht Verrechnungspflichtige Pauschalien gehören zum Arbeitslohn

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 295 Heft 9 v. 1.9.1985

EStG §§ 25, 26

Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber führt stets dazu, daß es steh beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn handelt (hier: Telefonkostenpauschale für einen Vertreter).

VwGH 16. 1. 1985, 83/3/0227

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