EStG § 4
Die aktive Teilnahme eines Immobilienmaklers als Funktionär eines Berufsverbandes an einem Fachkongreß in Australien (Leitung einer Ausschußsitzung, Berichterstattung u dgl) ist als berufsbedingt anzusehen, nicht jedoch die Aufwendungen seiner ebenfalls als Immobilienmaklerin tätigen Ehegattin, die ihre tatsächliche Teilnahme an den Kongreßveranstaltungen nicht nachweisen konnte.