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Teilnahme an einem Fachkongreß in Australien

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 293 Heft 9 v. 1.9.1985

EStG § 4

Die aktive Teilnahme eines Immobilienmaklers als Funktionär eines Berufsverbandes an einem Fachkongreß in Australien (Leitung einer Ausschußsitzung, Berichterstattung u dgl) ist als berufsbedingt anzusehen, nicht jedoch die Aufwendungen seiner ebenfalls als Immobilienmaklerin tätigen Ehegattin, die ihre tatsächliche Teilnahme an den Kongreßveranstaltungen nicht nachweisen konnte.

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