EStG § 2
Werden aus dem Betrieb eines Gästehauses während eines Zeitraumes von acht oder mehr Jahren ausschließlich Verluste erzielt, so rechtfertigt dieser Umstand allein nicht den Schluß, das auch in den Folgejahren Verluste erwirtschaftende Gästehaus werde ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.