ArbGG: § 25
Neuerungen im Berufungsverfahren gegen Versäumungsurteile der Arbeitsgerichte sind zulässig, führen jedoch zur Aufhebung und Rückverweisung an das Arbeitsgericht.
LG Feldkirch 25. 6. 1985, Cga 18/85
ArbGG: § 25
Neuerungen im Berufungsverfahren gegen Versäumungsurteile der Arbeitsgerichte sind zulässig, führen jedoch zur Aufhebung und Rückverweisung an das Arbeitsgericht.
LG Feldkirch 25. 6. 1985, Cga 18/85