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Begriff der Zahlungsunfähigkeit - Verantwortlichkeit aller Geschäftsführer einer GmbH für den gesamten Geschäftsbereich - Subjektive Tatseite des § 122 (Z 1) GmbHG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 275 Heft 9 v. 1.9.1985

StGB §§ 159 Abs 1 Z 1, 161

GmbHG §§ 22, 25, 122

Zahlungsunfähigkeit setzt nicht voraus, daß Gläubiger andrängen.

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