Haftungsbeschränkung für Wirtschaftsprüfer
Eine auf österreichische Verhältnisse zwar nicht unmittelbar anwendbare, aber doch sehr lehrreiche Untersuchung zu den 1983 in der BRD neu gefaßten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer“ (s ZIP 1984, 1289) stellt Brandner in ZIP 1984, 1186 an. Er geht dabei insb auf die eher komplizierte Haftungsbeschränkungsklausel der Nr 9 AGB ein und prüft hier vor allem, ob die darin vorgesehene Haftungshöchstsumme, die der bei aktienrechtlichen Pflichtprüfungen gesetzlich angeordneten (§§ 186, 144 dAktG; §§ 141, 120 öAktG) entspricht, einer inhaltlichen AGB-Kontrolle standhält; er bejaht dies für den Fall leichter Fahrlässigkeit des Wirtschaftsprüfers oder grober Fahrlässigkeit eines nichtleitenden Angestellten, allerdings nur dann, wenn für Fälle mit vorhersehbar höherem Vertragsrisiko die Verpflichtung aufgenommen wird, dem Auftraggeber eine Erhöhung des Haftungshöchstbetrages gegen Übernahme der Versicherungskosten anzubieten.