EStG § 34
Sittliche Gründe lassen die Übernahme einer Bürgschaft dann als geboten erscheinen, wenn der StPfl glaubt, damit eine existenzbedrohende Notlage eines Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können (vgl VwGH 1. 12. 1981, 81/14/0079; 24. 5. 1982, 17/2705/79). Nicht entscheidend ist, ob diese Notlage auf betriebliche oder private Schulden des Angehörigen zurückzuführen ist.