EStG § 16 Abs 2
Stellt sich nach der entgeltlichen Abtretung eines GmbH-Anteiles heraus, daß die GmbH für den Besitzzeitraum des Veräußerers noch bisher unbekannte Steuerschulden hat und leistet der Veräußerer an den Erwerber aus diesem Titel Schadenersatz, kann der Veräußerer diese Zahlung nicht als Rückzahlung von Gewinnanteilen gem § 16 Abs 2 als Werbungskosten geltend machen.