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Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1985, 261 Heft 8 v. 1.8.1985

UStG: § 1

Die Novellierung des ArbeitsmarktförderungsG durch das BG BGBl 1985/185, AÖF 141, bewirkt, daß Beihilfen, die zum Zwecke der Arbeitsmarktförderung an Unternehmer gezahlt werden, nicht als Entgelt iS des UStG anzusehen sind.

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