UStG: § 1
Die Novellierung des ArbeitsmarktförderungsG durch das BG BGBl 1985/185, AÖF 141, bewirkt, daß Beihilfen, die zum Zwecke der Arbeitsmarktförderung an Unternehmer gezahlt werden, nicht als Entgelt iS des UStG anzusehen sind.
UStG: § 1
Die Novellierung des ArbeitsmarktförderungsG durch das BG BGBl 1985/185, AÖF 141, bewirkt, daß Beihilfen, die zum Zwecke der Arbeitsmarktförderung an Unternehmer gezahlt werden, nicht als Entgelt iS des UStG anzusehen sind.