Schenkungssteuerfrei sind „Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 130 m² Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten.
Schenkungssteuerfrei sind „Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 130 m² Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten.