Der Begutachtungsentwurf des AbgÄG 1985 enthält folgende wesentliche Änderungen:
1. Einkommensteuer
Für Sterbegelder ist eine generelle Steuerbefreiung und für Jubiläumsgelder eine Verbesserung der Steuerfreiheit (bereits ab 20 Dienstjahren) vorgesehen.
Das an das 2. AbgÄG 1977 bzw § 20 a EStG erinnernde Relikt der gesetzlichen siebenjährigen Nutzungsdauer für PKW, Kombi und Krafträder soll ab 1986 entfallen; damit sind diese Fahrzeuge nur mehr auf fünf Jahre verteilt abzusetzen.