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Rechtsnatur des Garagen-Kurzparkvertrags

WirtschaftsrechtRainer Sprung, Bernhard König*)*)Herzlich zu danken haben wir Dr. Hans Broll, Univ.-Ass. am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck, für sein Mitwirken bei den Vorarbeiten zu dieser Abhandlung.RdW 1985, 235 Heft 8 v. 1.8.1985

Die heutige Intensität des Kraftfahrzeugverkehrs einerseits und der Mangel an Grundflächen insbes in den Ballungszentren, die dem Abstellen der Kraftfahrzeuge dienen, machen die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung von Parkraum in Hoch- und Tiefgaragen zum alltäglichen Bild. Die so geschaffene Möglichkeit der Unterbringung von Kraftfahrzeugen für eine von vornherein noch unbestimmte, in ihrer Gesamtdauer jedoch verhältnismäßig kurze, idR lediglich einige Stunden umfassende Parkzeit ist nicht nur auf Stadtzentren oder Flughäfen großer Städte beschränkt, sondern ermöglicht auch in kleineren Orten (siehe zB die Tiefgaragen in den Gemeinden Ischgl/Paznauntal und St. Anton a. A.) ein platzsparendes und damit ortsbildschonendes Parken der Fahrzeuge.

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