Der österr Weinskandal, der mittlerweile auch schon die Gemüter der inländischen Weintrinker erschüttert, hat selbstverständlich auch seine weniger spektakuläre zivilrechtliche Seite. Sie soll hier in wenigen groben Strichen, mit der Beschränkung auf die Erörterung des österr Sachrechts, skizziert werden; kollisionsrechtliche Fragen sind ausgeschieden.