UStG §§ 1 Abs 1 Z 3, 5 Abs 3 und 10 Abs 4
Der erhöhte (Einfuhr-)Umsatzsteuersatz gilt nicht für PKW, die iSd § 5 Abs 3 UStG aus Österreich ausgeführt, im Ausland repariert und dann wieder nach Österreich gebracht wurden; in solchen Fällen errechnet sich die Einfuhrumsatzsteuer nach dem normalen Steuersatz.