vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausbesserung von „Luxusgegenständen“ im Ausland

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 232 Heft 7 v. 1.7.1985

UStG §§ 1 Abs 1 Z 3, 5 Abs 3 und 10 Abs 4

Der erhöhte (Einfuhr-)Umsatzsteuersatz gilt nicht für PKW, die iSd § 5 Abs 3 UStG aus Österreich ausgeführt, im Ausland repariert und dann wieder nach Österreich gebracht wurden; in solchen Fällen errechnet sich die Einfuhrumsatzsteuer nach dem normalen Steuersatz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!