EStG § 34 Abs 3
Es ist mangels Bestehens einer sittlichen Verpflichtung nicht zwangsläufig, daß Eltern für ihr auf die schiefe Bahn geratenes, bereits selbsterhaltungsfähiges Kind die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren bezahlen. Gleiches gilt für die Leistung einer Starthilfe zur Erleichterung der Resozialisierung.