InvEG: § 8 Abs 2
AVG § 64
Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid des Invalidenausschusses nach § 8 Abs 2 InvEG hat mangels eines gegenteiligen Ausspruches desselben auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung.
InvEG: § 8 Abs 2
AVG § 64
Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid des Invalidenausschusses nach § 8 Abs 2 InvEG hat mangels eines gegenteiligen Ausspruches desselben auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung.