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Invalidenkündigung grundsätzlich nur nach rechtskräftigem Zustimmungsbescheid rechtswirksam

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 220 Heft 7 v. 1.7.1985

InvEG: § 8 Abs 2

AVG § 64

Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid des Invalidenausschusses nach § 8 Abs 2 InvEG hat mangels eines gegenteiligen Ausspruches desselben auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung.

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