In den §§ 363-365 HGB werden unter anderem auch Fragen des Seekonnossements geregelt. Die Hauptfundstelle des Konnossementsrechts findet sich aber im 4. Buch des HGB ("Seehandel"; §§ 476-905).
In den §§ 363-365 HGB werden unter anderem auch Fragen des Seekonnossements geregelt. Die Hauptfundstelle des Konnossementsrechts findet sich aber im 4. Buch des HGB ("Seehandel"; §§ 476-905).