KfzStG § 6
Der Nachweis der Entrichtung der KfzSt in Stempelmarken ist auch auf andere Weise als durch die Vorlage der Kfz-Steuerkarte zulässig. Die Nichtentrichtung der KfzSt ist nicht schon deshalb erwiesen, weil die Kfz-Steuerkarte nicht vorgelegt werden kann.
VwGH 21. 9. 1984, 84/17/0079, 0080