EStG § 32 Z 1 lit a
Eine Entschädigung nach § 32 Z 1 lit a EStG setzt begrifflich den Entgang von Einnahmen voraus. Eine „Entschädigungszahlung“, der kein Entgang von Einnahmen gegenübersteht, fällt nicht unter diese Gesetzesbestimmung.
VwGH 19. 2. 1985, 84/14/107